Fassade dämmen & Asbest entsorgen Einzelmassnahme

Entfernen von 75 m² Asbestverkleidung und die anschließende Neuverkleidung mit Putz setzen sich aus mehreren Posten zusammen. Hier eine grobe Schätzung auf Basis deutscher Durchschnittswerte (Stand 2024):
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Asbestverkleidung entfernen (inkl. Entsorgung)
Da Asbest als Gefahrstoff gilt, muss die Entfernung von Fachfirmen mit Schutzmaßnahmen gemäß TRGS 519 durchgeführt werden.
- Kosten pro m²: 30 – 60 €
- Für 75 m²: ca. 2.250 – 4.500 €
Inklusive Gerüst, Schutzmaßnahmen, Entsorgung nach Vorschrift.
- Neue Unterkonstruktion (falls nötig)
Falls nach der Asbestentfernung eine neue Unterkonstruktion (z. B. Holzlattung oder Dämmung) notwendig ist:
- Optional: Unterkonstruktion/Dämmung: 20 – 50 €/m²
- Optional: 1.500 – 3.750 €
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Neuverkleidung mit Putz (inkl. Armierung)
Wenn auf die freigelegte Wand neu verputzt wird:
- Kosten pro m² (Putz + Arbeitszeit): 40 – 80 €
Für 75 m²: 3.000 – 6.000 €
Gesamtkosten (ohne Unterkonstruktion):
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ab ca. 5.250 € bis 10.500 €
Gesamtkosten (inkl. möglicher Unterkonstruktion):
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ab ca. 6.750 € bis 14.250 €
Unterschiede:
✅ Wärmedämmputz:
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Dickschichtiger Putz mit dämmenden Zuschlägen (z. B. Perlite, EPS-Kügelchen, Aerogel).
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Wärmedämmwert deutlich besser als normaler Putz, aber schlechter als WDVS.
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Wird oft als Alternative zu einem dünnen Wärmedämmverbundsystem (WDVS) verwendet.
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Kosten: ca. 60–100 €/m² (je nach Dicke und Material).
✅ Normaler Putz mit Armierung:
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Klassischer Unterputz + Armierungsgewebe + Oberputz.
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Kein nennenswerter Wärmeschutz.
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Dient primär als Witterungsschutz und optische Oberfläche.
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Kosten: ca. 40–80 €/m²
Option 1: Wärmedämmverbundsystem (WDVS)

Das ist der Standard bei energetischer Sanierung. Dämmplatten (z. B. aus EPS, Mineralwolle, Holzfaser oder Resol-Hartschaum) werden auf die Wand geklebt oder gedübelt und mit Putz versehen.
💰 Kosten (inkl. Armierung + Putz):
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100–150 €/m², je nach Dämmstoff, Dicke, Aufwand
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Beispiel für 75 m²: 7.500 – 11.250 €
✅ Vorteile:
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Sehr gute Dämmwirkung
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Förderfähig (BAFA/KfW)
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Systemlösungen mit geprüftem Brandschutz und langer Lebensdauer
✅ Option 2: Wärmedämmputz (z. B. Perlite- oder Aerogelputz)
Ein dicker Putz mit Dämmfunktion, meist 5–12 cm dick. Kein zusätzliches Dämmsystem nötig, daher ideal bei unebenen Altbauwänden oder bei Denkmalschutz.
💰 Kosten:
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60–100 €/m²
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Beispiel für 75 m²: 4.500 – 7.500 €
⚠️ Nachteile:
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Schlechtere Dämmwirkung als WDVS (u-Wert nicht ganz GEG-konform bei d > 5 cm)
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Aufwändiger in der Verarbeitung (mehrere Lagen, lange Trocknungszeiten)
📌 Empfehlung bei Asbestsanierung + energetischer Aufwertung:
Maßnahme | Kosten grob (75 m²) |
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Asbestverkleidung entfernen | 2.250 – 4.500 € |
Wärmedämmung (WDVS oder Dämmputz) | 4.500 – 11.250 € |
Gesamt | 6.750 – 15.750 € |
Fassade dämmen Förderung möglich:

BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle):
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15 % Zuschuss für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
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+ 5 % Bonus, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vorliegt
👉 Damit kannst du bis zu 20 % Förderung auf Material + Handwerkerkosten erhalten.
Fördermittelberatung Einzelmassnahme 100 m² Asbestfassade mit Wärmedämmputz
Kostenschätzung für die Sanierung einer 100 m² Asbestfassade in Bayern, mit Wärmedämmputz (kein klassisches WDVS):
Ausgangsdaten
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Ort: Bayern
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Fläche: 100 m²
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Bestehende Fassade: asbesthaltige Platten (z. B. Eternit)
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Neue Fassade: Wärmedämmputz direkt auf Wand (z. B. Kalziumsilikat oder Mineralschaumplatten)
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Ziel: Asbestfrei, gedämmt, verputzt – keine Kunststoffdämmung (WDVS mit EPS)
🧾 Kostenaufstellung Asbestfassade sanieren – 100 m²
Leistung | Kosten | Bemerkung |
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Asbestanalyse (falls nötig) | 300–600 € pauschal | Einmalig |
Gerüst + Schutzmaßnahmen | 1.500–2.000 € | Für 2–3 Wochen, inkl. Staubschutz |
Demontage Asbest (Fachfirma) | 3.000–4.500 € | 30–45 €/m² |
Verpackung, Transport, Entsorgung | 1.800–2.500 € | je nach Landkreis und Deponie |
Untergrundvorbereitung (Spachtelung etc.) | 1.000–1.500 € | Unebenheiten, Putzreste |
Wärmedämmputzsystem + Endputz (mineralisch, ca. 4–6 cm dick) | 8.000–12.000 € | inkl. Armierung, Putz, Farbe |
Gesamtkosten | 15.600 – 23.100 € | realistische Preisspanne |
🏗️ Wärmedämmputzsystem – Vorteile
Vorteil | Erläuterung |
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✅ Ökologisch | z. B. Kalziumsilikat- oder Mineralschaum-Systeme |
✅ Schimmelresistent | diffusionsoffen und alkalisch |
✅ Kein WDVS aus Polystyrol | keine Brandgefahr, kein Sondermüll |
✅ Förderung möglich | über BAFA bei Energieeinsparung >20 % |

💶 Förderung (optional)
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BAFA-Förderung bis zu 15–20 % der förderfähigen Kosten
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Zusätzlich 5 % Bonus, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vorliegt
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Förderfähig nur bei energetischer Sanierung (Wärmedämmung mit U-Wert-Verbesserung)
💡 Tipp: Lasse einen iSFP von einem zugelassenen Energieberater erstellen – Kosten ca. 800–1.300 €, aber amortisieren sich durch den Bonus
Entsorgung von Asbest
Die Entsorgung von Asbest unterliegt strengen Vorschriften, da Asbest als gefährlicher Abfall gilt.

Die Entsorgung von Asbest unterliegt strengen Vorschriften, da Asbest als gefährlicher Abfall gilt. Es ist generell verboten, Asbest eigenständig zu entfernen und zu entsorgen, es sei denn, es handelt sich um kleine Mengen nicht brüchigen Materials (< 10 m²). Die Entfernung sollte immer von Fachfirmen durchgeführt werden, die über die nötige Sachkunde und Schutzausrüstung verfügen.
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Verbot der Eigenentfernung:
Die eigenständige Entfernung von asbesthaltigen Bodenbelägen oder anderen Materialien ist für Laien in der Regel verboten.
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Fachfirmen beauftragen:
Für die fachgerechte Asbestentsorgung sollten Sie eine zertifizierte Fachfirma beauftragen, die über die notwendige Sachkunde (z.B. TRGS 519) und Schutzausrüstung verfügt.
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Sichere Verpackung und Kennzeichnung:
Asbesthaltige Abfälle müssen sicher verpackt, gekennzeichnet und zu einer Sonderdeponie transportiert werden.
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Information und Unterweisung:
Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Mitarbeiter über die Gefahren von Asbest zu informieren und zu unterweisen.
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Dokumentation und Meldepflicht:
Bei größeren Asbestentfernungen können zusätzliche Dokumentations- und Meldepflichten anfallen.
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Regelungen für Kleinmengen:
Für Kleinmengen asbesthaltiger Abfälle aus Haushalten gibt es spezifische Regelungen und Sammelstellen.
- Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV): Regelt das Inverkehrbringen und die Verwendung von Asbest.
- TRGS 519: Technische Regel für Gefahrstoffe, die sich mit Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten an asbesthaltigen Materialien befasst.
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV): Regelt den Umgang mit Gefahrstoffen, einschließlich Asbest.
- EU-Richtlinie 2009/148/EG: Schützt Arbeitnehmer vor Gefährdungen durch Asbest am Arbeitsplatz.
- Informieren Sie sich vor der Entsorgung bei den zuständigen Behörden (z.B. Abfallwirtschaftsbetriebe) oder beim Entsorgungsunternehmen über die genauen Vorschriften und Gebühren.
- Beachten Sie, dass unsachgemäßes Arbeiten an Asbestprodukten strafbar sein kann, wie die Website www.ausbaupraxis.de schreibt.
- Bei Unsicherheiten oder Fragen wenden Sie sich an Fachleute oder Beratungsstellen.