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Energiepass

Einen Energiepass für EfH oder einzelne Wohnungen im Mehrfamilienhaus oder Nichtwohngebäude bekommen Sie für alle Gebäude mit Bauanzeige vor dem 01.11.1977 als Bedarfsausweis. Wir bieten Ihnen einen Ortstermin ab 480€ Kosten an (inkl. Energieausweis). Kontaktieren Sie uns im Falle von Verkauf/ Erneuerung oder Vermietung Ihrer Wohnung bzw. Ihres Hauses.

Gern stellen wir Ihnen einen individuellen Energieausweis aus und geben Ihnen Tipps zur thermischen Optimierung.

Welchen Energieausweis brauche ich?

  1. Brauche ich einen Energieausweis bei Verkauf meines Hauses oder meiner Wohnung? Ja, der Notar und der Erwerber werden Sie danach fragen.
  2. Der Energiepaß beim Neubau eines Einfamilienhauses wird vom Statiker oder Energieberater immer mit dem kompletten Planungspaket mit geliefert. Sie können damit bei Ihrer Hausbank den KfW Kredit bzw. eine Förderung beantragen.
  3. Energie-Paß beim Erneuern eines Bestandbaues, Altbau? Was haben Sie geplant? eine komplett Modernisierung mit großem Kreditpaket oder eine kostengünstige Teilmodernisierung, zum Beispiel nur die obere Geschossdecke dämmen und die Fensterscheiben gegen bessere Qualität tauschen?
  4. Oder einen Energieausweis bei Altbau im Bestand ( Vermietung) ohne Modernisierung, zur Sicherung des Nachweises der Vermietbarkeit?
    Ist der alte Pass abgelaufen, weil älter als 10 Jahre und müssen Sie den Energieausweis erneuern?
Energiepaß Bedarfsausweis Energieausweis-Energiepass
Wir sind für Sie tätig in: Allgäu,Bodensee, München, Landsberg am Lech, Ulm, Memmingen,  Neu-Ulm, Mindelheim, Stuttgart, Augsburg, Schwaben, Ravensburg, Kempten, Lindau, Nürnberg, Berlin
Energieausweis

Energieausweis als Verbrauchsausweis?

Gebäudeenergiepaß als Verbrauchspass nach Verbrauch der letzten 3 Jahre ~160.-€
Was brauchen wir zur Erstellung?
Anschrift Gebäude
Baujahr Gebäude
Baujahr Heizung
Baupläne oder m² der beheizten Flächen: das bedeutet die Größe der Wohnräume, Flure, Bäder, Küchen & Heizraum
Energie z.B Öl oder Erdgas
Lüftung vorhanden oder Fensterlüftung
Energieverbrauch der letzten 3 Jahre von Gesamtgebäude

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Energiepaß Bedarfsausweis Energieausweis
Energiepaß Bedarfsausweis

Bedarfsausweis

Was brauchen wir zur Bearbeitung?
Anschrift Gebäude
Baujahr Gebäude
Baujahr Heizung
Energie z.B Öl oder Erdgas
Lüftung vorhanden oder Fensterlüftung
Energieverbrauch der letzten 3 Jahre von Gesamtgebäude
Grundriss Gebäude und Schnitt (Höhe Gebäude und Raumhöhen)
Wandaufbau
Heizung detailiert z.B Brennwerttechnik oder Fernwärmeanschluss
Warmwasserbereitstellung
Solarthermie falls vorhanden
Dachausbau oder oberste Geschoßdecke bei nicht ausgebautem Dach Kellerdecke.

Energiepass Bedarfsausweis Energieausweis
Energiepaß

Haben Sie das Recht bei unsinnigen Maßnahmen im Energieausweis das Bundesland oder den Staat zu verklagen? Ok, dann bitte unter Punkt 2 im Bild weiter lesen:

Energiepass Bedarfsausweis Energieausweis-Energiepass
unsinnigen Maßnahmen im Energieausweis
Energieausweis

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Das Suchwort „Energie pass“ hat bei Google ungefähr 482.000 Ergebnisse im November 2020. Energiepaß mit „ß“ hat bei Google ungefähr 27.500 Ergebnisse. Im Gegensatz dazu der Energieausweis, welcher Millionen Einträge hat.

Gerne gesucht werden auch folgende Fragen:

Was brauche ich alles für einen Energieausweis?

Der Heizenergieverbrauch der letzten drei Abrechnungsjahre und der Stromverbrauch der letzten drei Jahre wird benötigt. Außerdem müssen Sie die Fläche des Gebäudes angeben und Infos zur Gebäudeart liefern. Darüberhinaus ist noch interessant, ob das Gebäude leer stand.

 

Was bedeutet der Energiepass in Bezug auf das neue GEG?

Zitat aus dem Deutschen Architektenblatt online

„Das „Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung Erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden“, verkürzt „Gebäudeenergiegesetz“ (GEG) tritt am 1. November 2020 in Kraft und führt die Regelungen des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG), der Energieeinsparverordnung (EnEV) und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) in einem Gesetz zusammen. Für Neubauten und Sanierungen gilt somit in Zukunft ein einheitliches Anforderungssystem, das Energieeffizienz und erneuerbare Energien gleichermaßen berücksichtigt. EnEG, EnEV und EEWärmeG treten damit zeitgleich außer Kraft.

Zeitpunkt des Bauantrags entscheidend

Für alle Bauvorhaben, bei denen bis zum 31. Oktober 2020 der Bauantrag, gestellt wurde, gilt noch das alte Energieeinsparrecht – also EnEV und EEWärmeG. Für Bauvorhaben mit Bauantragsstellung beziehungsweise Bauanzeige ab dem 01. November 2020 ist das GEG anzuwenden.

Mit dem GEG wird die EU-Gebäuderichtlinie (Richtlinie 2010/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010) umgesetzt, die für Neubauten ab 2021 das Niedrigstenergiegebäude als Standard festlegt. Zweck ist der möglichst sparsame Einsatz von Energie in Gebäuden einschließlich der zunehmenden Nutzung Erneuerbarer Energien unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit.“

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