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Bedarfsausweis

Dieser Gebäudeenergiepass ist erforderlich bei Gebäuden mit Bauanzeige vor dem 01.11.1977!
Bei den Energieausweisen unterscheiden wir zwischen dem Ausweis nach Verbrauch oder dem Ausweis nach Bedarf. Der sogenannte Bedarfsausweis richtet sich also nach dem Bedarf an Energie eines Hauses. Energieberater errechnen diesen Bedarf mit einem festgelegtem Rechenmodell unter bestimmten Randbedingungen .

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Wir sind für Sie tätig in: Allgäu,Bodensee, München, Landsberg am Lech, Ulm, Memmingen,  Neu-Ulm, Mindelheim, Stuttgart, Augsburg, Schwaben, Ravensburg, Kempten, Lindau, Nürnberg, Berlin
Bedarfsausweis Energieausweis geringer Bedarf Haus ist NEU

Die Berechnungen für den Bedarfsausweis sind allerdings hoch standardisiert. Leider werden beispielsweise einige Energiearten bzw. Gewinne innerhalb des festgelegten Verfahrens nicht effizient bewertet. Das Berechnungsverfahren von Bedarfsausweis suggeriert demnach meinst einen zu hohen Bedarf an Energie.

Diese Feinheiten und Tücken von standardisierten Berechnungs-verfahren haben wir seit 1994 in unserer Tätigkeit als Energieberater kennen lernen dürfen.

Außerdem steht im Kleingedruckten vom Bedarfsausweis, auf Seite 5 unter Punkt Energiebedarf:

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Bedarfausweis ohne Haftung für den Aussteller bzw. den Staat

„Der Energiebedarf wird hier durch den Jahres-Primärenergiebedarf und den Endenergiebedarf dargestellt. Diese Angaben werden rechnerisch ermittelt. Die angegebenen Werte werden auf der Grundlage der Bauunterlagen bzw. gebäudebezogener Daten und unter Annahme von standardisierten Randbedingungen (z.B. standardisierte Klimadaten, definiertes Nutzerverhalten, standardisierte Innentemperatur und innere Wärmegewinne usw.) berechnet. So lässt sich die energetische Qualität des Gebäudes unabhängig vom Nutzerverhalten und von der Wetterlage beurteilen. Insbesondere wegen der standardisierten Randbedingungen erlauben die angegebenen Werte keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Energieverbrauch

Also keine Garantie, keine Haftung für den Aussteller vom Energieausweis bzw. Gebäudeenergiepass !
Durch dieses vereinfachte Berechnungsverfahren wird das Haus am Ende zwangsweise schlechter bewertet.

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Vergleich Ausweis nach Verbrauch mit Ausweis nach Bedarf unter gleichen Randbedingungen

  • Sagen wir mal folgende Rahmenbedingungen gelten für Ihr Haus:
  • Ihr Haus ist normal bewohnt, ebenso ist jede Etage und jedes Zimmer genutzt,
  • ferner gibt es 6 Wochen Urlaub im Jahr.


Beim Vergleich zwischen dem Verbrauchsausweis und dem Ausweis nach Bedarf ergibt sich meist, dass Energiebedarf durch das Berechnungsverfahren künstlich nach oben gerechnet wird. Das Haus steht also im Bedarfsausweis schlechter, da als es ist.

Dem Erwerber/ Eigentümer wird suggeriert, dass er das Haus energetisch sanieren muss!
Natürlich muss man ein Haus energetisch sanieren,  aber muss man tatsächlich alles machen?
– Heizung sanieren    ja,
– Dach dämmen        ja,
– Neue Fenster         ja oder nur die Glasscheiben?
– Wände isolieren? Können wir prüfen! Hier gibt es Einsparungs-möglichkeiten.

Kosten für die Erstellung vom Gebäudeenergiepass für den Typ Bedarf mit Ortstermin ab 480€.

Im Allgäu, am Bodensee, München, Landsberg am Lech, Ulm, Memmingen, Neu-Ulm, Mindelheim, Schwaben, Ravensburg, Kempten, Lindau, Nürnberg & Berlin sind wir tätig für Sie.

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