Dieser Gebäudeenergiepass ist erforderlich bei Gebäuden mit Bauanzeige vor dem 01.11.1977!
Bei den Energieausweisen unterscheiden wir zwischen dem Ausweis nach Verbrauch oder dem Ausweis nach Bedarf. Der sogenannte Bedarfsausweis richtet sich also nach dem Bedarf an Energie eines Hauses. Energieberater errechnen diesen Bedarf mit einem festgelegtem Rechenmodell unter bestimmten Randbedingungen .
Bedarfsausweis in der Theorie
Die Berechnungen für den Bedarfsausweis sind allerdings hoch standardisiert. Leider werden beispielsweise einige Energiearten bzw. Gewinne innerhalb des festgelegten Verfahrens nicht effizient bewertet. Das Berechnungsverfahren von Bedarfsausweis suggeriert demnach meinst einen zu hohen Bedarf an Energie.
Diese Feinheiten und Tücken von standardisierten Berechnungs-verfahren haben wir seit 1994 in unserer Tätigkeit als Energieberater kennen lernen dürfen.
Außerdem steht im Kleingedruckten vom Bedarfsausweis, auf Seite 5 unter Punkt Energiebedarf:
„Der Energiebedarf wird hier durch den Jahres-Primärenergiebedarf und den Endenergiebedarf dargestellt. Diese Angaben werden rechnerisch ermittelt. Die angegebenen Werte werden auf der Grundlage der Bauunterlagen bzw. gebäudebezogener Daten und unter Annahme von standardisierten Randbedingungen (z.B. standardisierte Klimadaten, definiertes Nutzerverhalten, standardisierte Innentemperatur und innere Wärmegewinne usw.) berechnet. So lässt sich die energetische Qualität des Gebäudes unabhängig vom Nutzerverhalten und von der Wetterlage beurteilen. Insbesondere wegen der standardisierten Randbedingungen erlauben die angegebenen Werte keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Energieverbrauch“
Energie – Bedarfsausweis in der Praxis
Also keine Garantie, keine Haftung für den Aussteller vom Energieausweis bzw. Gebäudeenergiepass !
Durch dieses vereinfachte Berechnungsverfahren wird das Haus am Ende zwangsweise schlechter bewertet.
Vergleich Ausweis nach Verbrauch mit Ausweis nach Bedarf unter gleichen Randbedingungen
- Sagen wir mal folgende Rahmenbedingungen gelten für Ihr Haus:
- Ihr Haus ist normal bewohnt, ebenso ist jede Etage und jedes Zimmer genutzt,
- ferner gibt es 6 Wochen Urlaub im Jahr.
Beim Vergleich zwischen dem Verbrauchsausweis und dem Ausweis nach Bedarf ergibt sich meist, dass Energiebedarf durch das Berechnungsverfahren künstlich nach oben gerechnet wird. Das Haus steht also im Bedarfsausweis schlechter, da als es ist.
Dem Erwerber/ Eigentümer wird suggeriert, dass er das Haus energetisch sanieren muss!
Natürlich muss man ein Haus energetisch sanieren, aber muss man tatsächlich alles machen?
– Heizung sanieren ja,
– Dach dämmen ja,
– Neue Fenster ja oder nur die Glasscheiben?
– Wände isolieren? Können wir prüfen! Hier gibt es Einsparungs-möglichkeiten.
Kosten für die Erstellung vom Gebäudeenergiepass für den Typ Bedarf mit Ortstermin ab 480€.
Energie – Ausweis Erfahrungen seit 14 Jahren
Ein Rückblick aus der Praxis
Seit über 14 Jahren erstellen wir Ausweise zum Energieverbrauch für Wohn- und Nichtwohngebäude – und in dieser Zeit haben sich sowohl die technischen Anforderungen als auch das Bewusstsein der Eigentümer stark gewandelt. Während der Energieausweis in den Anfangsjahren oft als „Pflichtpapier“ betrachtet wurde, erkennen heute immer mehr Eigentümer, Hausverwalter und Käufer seinen tatsächlichen Nutzen: Transparenz über den energetischen Zustand einer Immobilie.
Unterschied zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis
Viele Eigentümer kennen den Unterschied nicht: Der Bedarfsausweis beruht auf einer technischen Analyse des Gebäudes (Wärmeschutz, Anlagentechnik, Fenster, Dämmung etc.), während der Verbrauchsausweis lediglich auf den bisherigen Energieverbräuchen basiert. Gerade bei älteren oder vermieteten Gebäuden ist der Bedarfsausweis daher oft die zuverlässigere Variante – insbesondere, wenn keine vergleichbaren Verbrauchsdaten vorliegen.
Häufige Fehler in alten Ausweisen
In der Praxis sehen wir leider oft fehlerhafte oder unvollständige Ausweise: falsche Wohnflächen, fehlende Anlagendaten oder veraltete Softwareversionen. Auch pauschale Annahmen ohne Ortsbegehung führen zu ungenauen Ergebnissen. Deshalb setzen wir seit jeher auf eine gründliche Vor-Ort-Begehung, genaue Erfassung aller Bauteile und eine nachvollziehbare Dokumentation – auch für Laien verständlich.
Der Energieausweis als Planungsgrundlage
Immer öfter werden unsere Ausweise auch als Grundlage für Förderanträge, Sanierungskonzepte oder Verkaufsunterlagen verwendet. In Kombination mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) kann der Bedarfsausweis sogar ein Einstieg in eine energetisch sinnvolle Modernisierung sein.
Fazit: Der Energiebedarfsausweis ist weit mehr als ein Pflichtdokument – er ist ein Baustein für eine zukunftssichere, wirtschaftlich planbare Immobilienstrategie. Nach 14 Jahren praktischer Erfahrung können wir sagen: Gründlichkeit zahlt sich aus – für Eigentümer, Käufer und das Klima.
Im Allgäu, am Bodensee, München, Landsberg am Lech, Ulm, Memmingen, Neu-Ulm, Mindelheim, Schwaben, Ravensburg, Kempten, Lindau, Nürnberg & Berlin sind wir tätig für Sie.